Kinderschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat beim TuS Derendorf einen hohen Stellenwert. Wir möchten, dass sich junge Menschen in unserem Verein sicher, respektiert und gut aufgehoben fühlen und Sport in einem vertrauensvollen Umfeld erleben können.

Mit unserem Kinderschutzkonzept schaffen wir klare Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen und für den Umgang mit möglichen Verdachts- oder Gefährdungssituationen. Als feste Ansprechpartnerin steht zudem unsere Kinderschutzbeauftragte zur Verfügung – für Kinder und Jugendliche ebenso wie für Eltern, Trainerinnen und Trainer sowie weitere Vereinsmitglieder.

Kinderschutzbeauftragte und Ansprechperson für interpersonelle Gewalt:
Frau Petra Berg
petra.berg@tusderendorf.de

Kinderschutzkonzept des TuS Derendorf 1919 e.V.

Präambel
Der TuS Derendorf 1919 E.V. ist ein Verein, der sich nicht nur durch sportliche Aktivitäten auszeichnet, sondern auch durch sein Engagement für eine sichere, respektvolle und wertschätzende Gemeinschaft. Der Schutz und das Wohlbefinden unserer Kinder und Jugendlichen stehen für uns an erster Stelle. Wir sind uns bewusst, dass die Betreuung und Begleitung junger Menschen eine große Verantwortung mit sich bringt, die wir sehr ernst nehmen.

Um sicherzustellen, dass sich alle Kinder und Jugendlichen bei uns wohl, geschützt und respektiert fühlen, haben wir ein umfassendes Kinderschutzkonzept entwickelt. Dieses Konzept soll präventiv wirken, Risiken minimieren und im Ernstfall klare Handlungswege aufzeigen.

Unser Ziel ist es, eine Kultur des Vertrauens zu schaffen, in der Kinder, Jugendliche, Eltern und alle Vereinsmitglieder sich sicher fühlen, offen über Missstände zu sprechen und bei Bedarf Unterstützung zu erhalten. Das Schutzkonzept ist ein lebendiges Dokument, das regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst wird, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Wir sind überzeugt, dass nur durch gemeinsames Engagement, Sensibilisierung und klare Strukturen ein Umfeld geschaffen werden kann, in dem Kinder und Jugendliche unbeschwert ihre sportlichen und persönlichen Fähigkeiten entfalten können.

(1) Grundsätze
Um eine sichere und förderliche Umgebung für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten, basiert unser Kinderschutzkonzept auf den folgenden grundlegenden Prinzipien:

  1. Respekt und Wertschätzung gegenüber Kindern und Jugendlichen
    Jedes Kind wird mit Respekt behandelt, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Fähigkeiten oder anderen Merkmalen. Wir fördern eine Kultur des gegenseitigen Respekts, in der sich alle Kinder wohl und akzeptiert fühlen. Die Meinungen, Wünsche und Grenzen der Kinder werden ernst genommen und respektiert.
  2. Schutz vor jeglicher Form von Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung
    Der Verein setzt alles daran, Kinder vor körperlicher, emotionaler, sexualisierter oder psychischer Gewalt zu schützen. Diskriminierung, Mobbing oder Ausgrenzung werden aktiv verhindert und konsequent verfolgt. Es gilt das Prinzip, dass kein Kind in irgendeiner Form benachteiligt oder verletzt wird.
  3. Förderung eines positiven und vertrauensvollen Miteinanders
    Wir streben eine Atmosphäre an, in der Kinder sich sicher fühlen, ihre Fähigkeiten entwickeln können und Spaß am Sport haben. Vertrauen zwischen Kindern, Eltern und Vereinsmitgliedern ist die Grundlage für eine erfolgreiche und sichere Vereinsarbeit. Offene Kommunikation und gegenseitiger Respekt sind dabei essenziell.
  4. Transparenz und klare Verhaltensregeln für alle Vereinsmitglieder und Verantwortlichen
    Alle, die im Verein tätig sind, wissen um ihre Verantwortung und handeln nach festgelegten Verhaltensregeln (siehe Anlage 1). Der Verein verpflichtet sich zu transparenter Kommunikation und klaren Verfahren im Umgang mit Verdachtsfällen oder Vorfällen. Dies schafft Vertrauen und sorgt für eine klare Orientierung.

(2) Verantwortlichkeiten
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des
Kinderschutzkonzepts. Die Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer sind verpflichtet, die Verhaltensregeln einzuhalten und bei Verdacht auf Missbrauch sofort zu handeln. Es wird eine Ansprechperson für den Kinderschutz im Verein benannt, welche an einer entsprechenden Ausbildung teilnimmt und die bei Fragen oder Vorfällen im Verein unterstützt.

(3) Prävention
Um den Schutz der Kinder und Jugendlichen im Verein bestmöglich zu gewährleisten, setzen wir auf vielfältige präventive Maßnahmen. Diese sollen dazu beitragen, ein sicheres Umfeld zu schaffen, in dem sich Kinder wohl und geschützt fühlen.

  1. Schulungen und Fortbildungen
    Es gibt im Verein eine Ansprechperson, welche eine Schulung im Bereich Kinderschutz absolviert, an welche sich alle Vereinsmitglieder wenden können. Alle TrainerInnen und BetreuerInnen werden regelmäßig und fortlaufend in Bezug auf das Thema Kinderschutz sensibilisiert und darüber informiert wie im Verdachts und Vorfall umzugehen ist.

    Diese Schulungen umfassen Themen wie Grenzen setzen, respektvolles Verhalten, Erkennen von Anzeichen von Missbrauch sowie richtiges Handeln im Verdachtsfall. Die Fortbildungen sollen das Bewusstsein für die Bedeutung des Kinderschutzes stärken und die Mitarbeitenden für ihre Verantwortung sensibilisieren.
  2. Klare Verhaltensregeln
    Es werden verbindliche Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern und
    Jugendlichen festgelegt. Diese beinhalten u.a.:
    • Respektvoller Umgang und freundliche Kommunikation
    • Keine körperliche oder verbale Gewalt
    • Grenzen respektieren, insbesondere bei Berührungen
    • Keine privaten Treffen ohne Zustimmung der Eltern oderErziehungsberechtigten
  3. Grenzen setzen und respektvolles Verhalten
    Klare Regeln: Kinder werden über ihre Rechte und Grenzen informiert. Sie sollen wissen, dass sie jederzeit „Nein“ sagen dürfen und dass ihre Grenzen respektiert werden.
    Vorbildfunktion: Alle Vereinsmitglieder sollen durch ihr Verhalten ein Vorbild sein und eine Kultur des Respekts fördern.
  4. Elternarbeit
    Die Eltern werden regelmäßig in die Vereinsarbeit eingebunden und auch diese werden über das Thema Kinderschutz informiert.

(4) Umgang bei Verdacht oder Vorfällen
Der Schutz von Kindern hat oberste Priorität. Daher ist es wichtig, klare und strukturierte Abläufe zu haben, um bei Verdacht auf Missbrauch oder bei konkreten Vorfällen schnell, professionell und verantwortungsvoll zu handeln.

  1. Erkennen und Beobachten
    Alle Vereinsmitglieder, Trainerinnen, Trainer und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer werden darin geschult, Anzeichen von Missbrauch, Gewalt oder Diskriminierung zu erkennen. Dazu gehören körperliche, emotionale oder Verhaltensänderungen bei Kindern sowie Hinweise oder Aussagen, die auf einen Vorfall hindeuten könnten.
    Es ist wichtig, aufmerksam zu sein und sensibel auf die Bedürfnisse der Kinder zu reagieren.
  2. Erstkontakt und Gesprächsführung
    Bei ersten Anzeichen oder Verdacht wird das Kind behutsam und vertrauensvoll befragt, ohne Druck auszuüben. Das Gespräch sollte in einer sicheren Umgebung stattfinden, idealerweise mit einer geschulten Vertrauensperson. Das Ziel ist, dem Kind zuzuhören, es zu ermutigen, sich zu öffnen, und es nicht zu drängen oder zu beschuldigen
  3. Dokumentation
    Alle Beobachtungen, Aussagen des Kindes und das eigene Vorgehen werden sorgfältig und zeitnah schriftlich festgehalten. Die Dokumentation ist vertraulich und nur für autorisierte Personen zugänglich. Diese Aufzeichnungen sind wichtig für eventuelle weitere Schritte und die Zusammenarbeit mit Fachstellen.
  4. Information an die verantwortlichen Stellen
    Der/die Verantwortliche für Kinderschutz im Verein wird umgehend über den Verdacht oder Vorfall informiert. Es ist wichtig, dass diese Person die Situation objektiv bewertet und die nächsten Schritte einleitet. Bei Verdacht auf schweren Missbrauch oder Gefahr für das Kind wird unverzüglich eine Fachstelle, z.B. das Jugendamt oder eine spezialisierte Beratungsstelle, eingeschaltet. Die Meldung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung des Datenschutzes.
  5. Maßnahmen und Unterstützung
    Das betroffene Kind erhält, falls notwendig, Unterstützung durch Fachkräfte oder Vertrauenspersonen. Es wird sichergestellt, dass das Kind in einer sicheren Umgebung betreut wird. Das weitere Vorgehen wird in enger Zusammenarbeit mit den Fachstellen geplant und umgesetzt.
  6. Schutz der Beteiligten
    Die Privatsphäre und das Wohl des Kindes stehen stets im Mittelpunkt. Es werden alle Maßnahmen ergriffen, um das Kind vor weiteren Gefahren zu schützen und die Situation vertraulich zu behandeln
  7. Nachverfolgung und Prävention
    Nach einem Vorfall werden die Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls das Schutzkonzept angepasst. Zudem werden alle Beteiligten erneut sensibilisiert, um zukünftige Vorfälle zu verhindern. Eine Rehabilitation wird vom Turnverein, wenn gewollt, unterstützt.

(5) Dokumentation
Alle Vorfälle und Maßnahmen werden sorgfältig dokumentiert, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

(6) Überprüfung und Weiterentwicklung
Das Kinderschutzkonzept wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um den Schutz der Kinder stets zu gewährleisten.

Anlage 1
Verhaltensregeln des TuS Derendorf 1919 e.V.

(1) Ziel und Werte des Vereins
Unsere Vereinsphilosophie basiert auf den Prinzipien von Respekt, Fairness, Teamgeist und Verantwortungsbewusstsein. Wir streben an, unseren Sport auf allen Ebenen zu fördern und ein sicheres sowie respektvolles Umfeld für alle Mitglieder zu schaffen.

(2) Respekt und Miteinander

  • Respekt gegenüber anderen: Alle Mitglieder behandeln sich gegenseitig mit Höflichkeit und Respekt – sowohl im Training als auch bei Wettkämpfen und Vereinsveranstaltungen. Beleidigungen, Mobbing, Gewalt oder Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexueller Orientierung haben bei uns keinen Platz.
  • Teamgeist: Wir fördern eine Kultur des Zusammenhalts und unterstützen uns gegenseitig. Im Sport wie auch im Vereinsleben gilt: „Gemeinsam sind wir stärker.“
  • Ehrlichkeit und Integrität: Wir verhalten uns stets fair, sowohl auf als auch abseits des Spielfelds, und streben nach sportlicher Redlichkeit.

(3) Verantwortung und Pflichten

  • Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit: Alle Mitglieder verpflichten sich, pünktlich zu Trainingseinheiten, Wettkämpfen und Vereinsversammlungen zu erscheinen und ihre Verpflichtungen ernst zu nehmen. Fehlzeiten müssen rechtzeitig mitgeteilt werden.
  • Pflege der Vereinsanlagen und -ausstattung: Wir gehen sorgsam mit den Trainingsstätten, Sportgeräten und anderen Vereinsressourcen um. Schäden oder Mängel sind umgehend dem Vorstand oder den Verantwortlichen zu melden.
  • Mitgliederbeiträge: Jedes Mitglied verpflichtet sich, die festgelegten Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu zahlen.

(4) Fair Play

  • Sportliche Fairness: Wir respektieren die Regeln des Sports und des Wettbewerbs. Wir akzeptieren Entscheidungen von Schiedsrichtern und respektieren die Gegner als gleichwertige Partner.
  • Wettkampffairness: Auch bei Niederlagen zeigen wir Fairness und Anstand. Niederlagen sind Gelegenheiten, sich zu verbessern, nicht zu demotivieren.
  • Antidoping: Der Verein hat eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Doping und anderen leistungssteigernden Substanzen. Jeder Verstoß wird strengstens geahndet.

(5) Sicherheitsvorkehrungen und Gesundheit

  • Verantwortung für die eigene Gesundheit: Jeder Sportler ist für seine eigene Gesundheit und Fitness verantwortlich. Vor Beginn des Trainings sollte jeder sicherstellen, dass er körperlich in der Lage ist, am Training teilzunehmen.
  • Verletzungen: Verletzungen sind umgehend dem Trainer oder der Vereinsleitung zu melden. Bei schweren Verletzungen ist ein ärztliches Attest erforderlich, um am Training oder Wettkampf wieder teilnehmen zu können.
  • Sicherheit beim Training: Jeder muss die Sicherheitsregeln und Hinweise der Trainer einhalten, um Verletzungen zu vermeiden.

(6) Konfliktlösung

  • Konstruktive Kritik: Wenn es Konflikte gibt, werden diese respektvoll und konstruktiv angesprochen. Das Ziel ist, Lösungen zu finden und nicht, Schuldzuweisungen zu machen.
  • Kommunikation: Bei Problemen oder Unstimmigkeiten wird empfohlen, ein offenes Gespräch mit dem zuständigen Trainer, einem Vorstandsmitglied oder einem Vertrauenspersonen zu suchen.
  • Verdachts- und Vorfälle: Verdachts- und Vorfälle werden vom Verein verfolgt.

(7) Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft

  • Vereinsaktivitäten: Alle Mitglieder unterstützen nach Möglichkeit Vereinsveranstaltungen, sei es durch Teilnahme oder Hilfe bei der Organisation.
  • Vorbildfunktion: Jedes Mitglied sollte als Vorbild fungieren, insbesondere wenn es in
    Kontakt mit jüngeren oder neuen Mitgliedern kommt. Die Werte des Vereins sollten jederzeit gelebt werden.

(8) Strafen bei Verstößen

  • Verstöße gegen diese Verhaltensregeln können zu Ermahnungen, Aussprachen, vorübergehendem Trainingsausschluss oder im schlimmsten Fall zu einem Vereinsausschluss führen, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
  • Disziplinarmaßnahmen erfolgen immer in Übereinstimmung mit der Vereinsordnung und werden durch den Vorstand oder eine entsprechende Kommission festgelegt.

Schlussbestimmungen
Diese Verhaltensregeln dienen dem Schutz und der Förderung des Vereinsklimas. Alle Mitglieder sind verpflichtet, diese Regeln zu beachten und aktiv zu einer positiven Vereinsatmosphäre beizutragen. Verstöße gegen diese Regeln können, je nach Schwere des Verstoßes, Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.