Jugendordnung des TuS Derendorf 1919 e.V.
§ 1 Name und Mitgliedschaft
Mitglieder der Sportjugend im TUS Derendorf sind alle Jugendlichen sowie alle im Jugendbereich gewählten und berufenen Mitglieder.
§ 2 Aufgaben
Die Sportjugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet mit über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Aufgaben der Sportjugend des TUS Derendorf sind im Rahmen der Satzung des TUS Derendorf und unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates:
a) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit,
b) Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesundheit und Freizeit,
c) Zusammenarbeit mit allen anerkannten Jugendorganisationen.
§ 3 Organe
Organe der Sportjugend des TUS Derendorf sind:
a) der Jugendtag des TUS Derendorf
b) die Jugendwarte(innen) und Mitarbeiter
Die Jugendwarte(innen) und Mitarbeiter werden als Jugendausschuss bezeichnet.
§ 4 Der Jugendtag des TUS Derendorf
a) Die Jugendtage des TUS Derendorf sind ordentliche und außerordentliche. Sie bestehen aus den in § 1 aufgezählten Mitgliedern und Mitarbeitern.
b) Die Aufgabe der Jugendtage des TUS Derendorf sind:
b1) Festlegung der Richtlinien in der Jugendarbeit.
b2) Entlastung der Jugendwarte(innen) und Mitarbeiter.
b3) Wahl der Jugendwarte(innen) und Mitarbeiter.
b4) Beschlussfassung über vorliegende Anträge, die mindestens 10 Tage zuvor eingereicht werden müssen.
c) Der ordentliche Jugendtag findet jährlich statt. Er wird drei Wochen vorher vom Jugendausschuss einberufen. Auf Dringlichkeitsantrag an den Jugendausschuss kann ein außerordentlicher Jugendtag in der oben genannten Frist einberufen werden.
d) Der Jugendtag wird mit weniger als 50% der stimmberechtigten Jugendlichen beschlussfähig.
e) Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit.
§ 5 Der Jugendausschuss
a) Der Jugendausschuss besteht aus:
– dem Jugendwart und seinem Stellvertreter
– der Jugendwartin und ihrer Stellvertreterin
– und bis zu 6 Sprechern aus den einzelnen Abteilungen.
Es können auch Personen mit besonderen Funktionen in den Jugendausschuss gewählt werden.
Die Mitglieder des Jugendausschusses werden von dem Jugendtag für zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
Der Jugendwart und die Jugendwartin sind Mitglieder des erweiterten Vorstandes.
b) Der Jugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des TUS Derendorf. Er entscheidet mit über die Verwendung der der Vereinsjugend zufließenden Mittel.
c) Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung und der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Jugendtages.
d) Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt.
e) Der Jugendwart und die Jugendwartin vertreten die Vereinsjugend nach innen und außen.
§ 6 Jugendordnungsänderungen
Änderungen der Jugendordnung können nur von dem Jugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
Anmerkung
Der Absatz l in § l der Jugendordnung muss verbindlich in die Hauptsatzung des Vereins aufgenommen werden.
Absatz d in § 5 der Jugendordnung muss ebenfalls in die Hauptsatzung aufgenommen werden.