Beitragsordnung des TuS Derendorf 1919 e.V.
(gemäß § 12 der Vereinssatzung)
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 12 der Satzung) an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Die Mitgliedsbeiträge und die Aufnahmegebühren werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
- Jahresbeiträge:
Beitragsart | Mitgliedsform | Jahresbeiträge |
1 | Erwachsene | EUR 138,- / (150,-) * |
2 | Familienbeitrag (bei mind. 3 aktiven Familienmitgliedern) | EUR 258,- / (300,-) * |
3 | Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren | EUR 120,- / (150,-) * |
4 | Eltern- und Kindturnen | EUR 150,- |
5 | jede zusätzliche Trainingseinheit | EUR 30,- |
6 | Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende und Studenten | EUR 120,- / (150,-) * |
7 | Passive Mitglieder | EUR 30,- |
8 | Übungsleiter | beitragsfrei |
9 | Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
*Die in Klammern stehenden Beträge gelten abweichend für die Abteilung Turnen.
Für die Beitragsart 6 muss der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
Darüber hinaus kann der Vorstand in Härtefällen auf begründeten schriftlichen Antrag, Beitragsermäßigun- gen gewähren.
- Anschriftenänderungen sind unverzüglich der Geschäftsstelle mitzuteilen.
- In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft, die Fachverbände und die GEMA enthalten.
- Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag jeweils bis zum 28. Februar eines jeden Jahres unaufgefordert auf das Vereinskonto einzuzahlen, bzw. wird bis spätestens 28.02. bei erteilter Einzugsermächtigung eingezogen.
Vereinskonto:
Bank: | Stadtsparkasse Düsseldorf |
IBAN: | DE31 3005 0110 1004 305064 |
BIC: | DUSSDEDDXXX |
- Zur Deckung der Mehrkosten bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren von EUR 5,- pro Mahnung erhoben.
- Wenn Zahlungsverpflichtungen gemäß dieser Ordnung, trotz zweimaliger schriftlicher Mahnungen, nicht erfüllt sind, ist dieses Mitglied (sind diese Mitglieder) vom laufenden Spiel- bzw. Turnbetrieb auszuschlie- ßen. Der Ausschluss wird vom Vorstand schriftlich mitgeteilt. Falls gegen diesen Beschluss verstoßen wird, kann die Mitgliedschaft satzungsgemäß gekündigt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt hiervon unberührt.
- Bei Vereinseintritt innerhalb des Kalenderjahres ist der anteilige Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
- Nach § 11 der Vereinssatzung ist ein Austritt aus dem Verein nur schriftlich zum Schluss eines Kalender- jahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig. Daher ist für das Jahr des Austritts grundsätzlich noch der volle jährliche Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.
- Der Vorstand kann zur Deckung evtl. Mehrausgaben gesonderte Abteilungs- bzw. Riegenbeiträge erheben.
- Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden.
- Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 11.11.2003 beschlossen und ist ab dem 01.01.2004 gültig. Die Jahresbeiträge wurden auf der Mitgliederversammlung am 30.09.2019 beschlossen und sind ab dem 01.01.2020 gültig.